2) DER HINTERGRUND
3,5 Millionen deutschsprachige Österreicher in Böhmen und Mähren wurden samt ihrem Eigentum zwischen 1. November 1918 und 31. Jänner 1919 gewaltsam vom Staat Österreich abgetrennt, ihr Siedlungsgebiet wurde durch tschechische Truppen besetzt und dem von den Siegern des 1. Weltkrieges am grünen Tisch des Friedensdiktates von St. Germain neu erfundenen Staat „Tschecho
≈Slowakei“ angegliedert. Dadurch begann für die deutschsprachigen Österreicher ein Jahrzehnte langer Leidensweg der Benachteiligung, Unterdrückung, massiv gezielter tschechischer Unterwanderung.
Zig-tausende deutschsprachige Beamte wurden in den ehemals österreichischen Gebieten gekündigt, da sie nicht in 6 Monaten Tschechisch lernen konnten.
Investitionen in Schulen, Bildung und Wirtschaft erfolgten vom Tschecho≈Slowakischen Staat in erster Linie für tschechische Einrichtungen und Neuansiedlungen in bis dahin rein deutschen Gebieten unter krasser Benachteiligung der deutschsprachigen Volksgruppe.
Die Einwanderung tschechischer Neuansiedler in bis dahin rein deutschsprachige Gebiete wurde von vom Tschecho≈Slowakischen Staat forciert unterstützt um die deutsche Kultur dort auszumerzen.
Die von den deutschsprachigen Österreichern verlangte Autonomie wurde Ihnen vollständig verweigert, obwohl sie im 14-Punkte Plan des US Präsidenten Wilson schriftlich zugesichert wurden.
Aus Protest gegen diese und ähnliche Unterdrückungsmaßnahmen haben die USA das Friedensdiktat von St. Germain bis heute nicht ratifiziert. Dieser Vertrag wurde der Österreichischen Regierung unter Dr. Karl Renner 1919 als Diktat der Siegermächte nach dem von Österreich-Ungarn verlorenen Ersten Weltkrieg aufgezwungen. Darin wurde u.a. festgehalten, dass Österreichs deutschsprachige Gebiete in Böhmen, Mähren und Österreich-Schlesien von Österreich (gegen den Willen deren Bewohner) abgetrennt wurden.
3) DIE FOLGEN
Die Unterdrückung der 3,5 Millionen deutschsprachigen Österreicher in Böhmen und Mähren durch die Tschechen war insbesondere nach der Machtergreifung Hitlers 1933 in Deutschland ein willkommener Anlass für die deutschen Nationalsozialisten, den Anschluss dieser Gebiete mit allen Mitteln anzustreben.
Dieser wurde im Herbst 1938 im Münchener Abkommen mit der britischen, französischen und der italienischen Regierung vereinbart. Grundlage bildete ein davor erfolgter Notenwechsel zwischen den Briten und Franzosen und der tschechischen Regierung zur Abtretung der mehrheitlich deutschen Randgebiete der CSR an Deutschland.
Am 15. März 1939 besetzte Hitler die Rest-CSR und bildete das Protektorat Böhmen und Mähren. Am Ende des 1939 von der deutschen nationalsozialistis chen Regierung mit dem Überfall auf Polen begonnen 2. Weltkrieges folgte schlussendlich 1945/46 die gewaltsame Vertreibung dieser ehemaligen deutschsprachigen Österreicher aus ihrer Heimat, ihre vollständige Beraubung, Versklavung und die Ermordung von mehr als 241.000 dieser ehemaligen österreichischen Bürger.
Weder die Täter des 4. März 1919, noch die Täter der Vertreibung und der Ermordungen von 1945/46 wurden jemals angeklagt oder gar verurteilt. Die bis heute in Tschechien wirksamen „Beneš-Dekrete“, die diese Taten als „Im Sinne der Tschechischen Nation“ bezeichnen, haben das bis heute erfolgreich verhindert.
Stenographisches Protokoll zur 3. Sitzung (Trauerkundgebung) Konst. NV 1919 – 20 Wien, 12. März 1919
(Seitz:) Hohes Haus! Die Republik Deutschösterreich hat abermals einen sehr schweren Verlust erlitten. (Die Versammlung erhebt sich.) Kaum ist der Krieg beendet, in dem die österreichischen Deutschen so schwere Opfer an Leben, Blut und Gesundheit der Bürger gebracht haben, und schon stehen wir abermals an offenen Gräbern. Im nördlichen Teile unseres Vaterlandes, in Deutschböhmen, sind Bürger in der Verteidigung des heiligsten Rechtes der Völker, des Selbstbestimmungsre chtes, gefallen, niedergemetzelt, hingemordet von volksfremden Soldaten.
Das deutsche Volk in Österreich führt einen schweren Kampf um sein Selbstbestimmungsre cht, es ist im Süden und Norden schwer bedroht von Völkern, die der Ansicht sind, dass es auch fernerhin möglich sei, ein anderes Volk zu unterjochen. Insbesondere in Böhmen glaubt der tschechoslowakische Imperialismus, das deutsche Volk zu Heloten herabwürdigen, ihm eine fremde Gewaltherrschaft auferlegen zu können.