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Alfred de Zayas
Rede beim Schlesiertreffen in Nürnberg, 3. Juli 2005

Die Vertreibung der Deutschen


Völkerrechtswidrig damals wie heute
Heimatrecht als fundamentales Menschenrecht

Lieber Herr Dr. Hupka,
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren!

Vor sechzig Jahren am 6. Juni 1945, legte der amerikanische Oberste Richter Robert Jackson dem amerikanischen Präsidenten Harry Truman einem Bericht vor, einen Plan für das Internationale Militärtribunal, das deutsche Politiker und Militärs des NS-Regimes juristisch zur Verantwortung ziehen sollte. Am Dienstag den 20. November 1945 begann der bekannteste Strafprozess der Geschichte: Der Nürnberger Prozess gegen Hermann Wilhelm Göring und 21 andere Größen des besiegten Reiches. Das Internationale Militärtribunal erhob Anklage gegen sie u.a. wegen Vertreibung.

Ja, meine Damen und Herren, im Statut des Tribunals wurden der Tatbestand der Deportation von Menschen aus ihrer Heimat und der Tatbestand der Verschleppung zu Zwangsarbeit als Kriegsverbrechen und als Verbrechen gegen die Menschheit („Crime against humanity“, oft fälschlich und bagatellisierend als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ übersetzt) gemäß Artikel 6(c) des Statuts definiert. Das Nürnberger Urteil, das am 1. Oktober 1946 verkündet wurde, hat 18 der Angeklagte für schuldig befunden, verschiedene Verbrechen begangen zu haben, ausdrücklich auch die Verbrechen der Deportation und der Verschleppung. Sie wurden zum Tode oder zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt. Acht unter ihnen wurden am 16. Oktober 1946 hingerichtet, die übrigen mussten Jahrzehntelang nach Spandau.

Von welcher Vertreibung und Verschleppung war die Rede im Nürnberger Prozess? Nämlich von der Vertreibung von mehreren Hunderttausend Polen aus Westpreußen und dem Warthegau ins Generalgouvernement Polen und von etwa 100,000 Franzosen aus dem Elsass ins Vichy-Frankreich. Welche Verschleppung wurde verurteilt? Die Deportation vornehmlich osteuropäischer Zivilisten zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich.

Einige Beobachter wie Robert Murphy, der politischer Berater von Eisenhower, Bertrand Russell, der britischer Philosoph, und Victor Gollancz, der berühmte Verleger, haben seinerzeit wohl bemerkt, daß die Vertreibung und Verschleppung der Deutschen auch schwierige juristische und moralische Fragen aufwarfen, und daß eine gefährliche Doppelmoral am Spiele war, denn zur gleichen Zeit als die Siegermächte die NS-Verbrechen verurteilten, vertrieben die Polen und Tschechen Millionen Deutscher aus ihrer Heimat, während etwa eine Million zur Sklavenarbeit nach Workuta, in die Ural-Gruben, und nach Sibirien verschleppt wurde. Bekanntlich sind zwei Millionen Deutscher durch diese Strapazen umgekommen, mindestens 400.000 davon durch unmittelbare Gewalt, durch Mord und Totschlag und infolge unzähliger Massenvergewaltigungen vor allem durch Rotarmisten.

Es war ein merkwürdiger Anblick, bei den bizarren Moskauer Veranstaltungen am 9. Mai dieses Jahres einen deutschen Bundeskanzler dort zu sehen - freudig dreinschauend die Parade der uniformierten Kämpfer – unter ihnen auch Vergewaltiger Mörder und Vertreiber von damals und ihren Nachfolgern in „Traditionsuniformen“ – die sich seit zehn Jahren in Tschetschenien als „würdige“ Nachfolger ihrer Großväter beweisen. As Amerikaner habe ich das nicht zu kritisieren, aber befremdlich und unverständlich fand ich das schon.

Ohne Zweifel bei der Vertreibung und Verschleppung der Deutschen vor 60 Jahren handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschheit. Einige amerikanische Parlamentarier wie Caroll Reece und William Langer haben die Vertreibung der Deutschen als Völkermord verstanden.

Nach der seit 1907 und somit auch im Zweiten Weltkrieg geltenden Haager Landkriegsordnung stellten die Vertreibungen und Verschleppungen Kriegsverbrechen dar, sofern sie in Kriegszeit erfolgten, d.h. noch vor der Kapitulation der deutschen Wehrmacht.

Wie wir alle wissen, wurde kein Mensch wegen der Vertreibung und Verschleppung der Deutschen oder der unzähligen dabei begangenen Gewalttaten bestraft. Stattdessen wurden in den Vertreiberstaaten Straffreiheits- und Amnestiegesetze erlassen.

Am 10.Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 1 bestimmt:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Dieses Prinzip der Gleichheit wird in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im UNO-Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte verankert. Die Gleichheit der Würde schließt auch die Gleichheit der Opfer ein. Es darf keine priviligierten Opfer geben, keine politisch korrekte Opfer und jene, die wir einfach vergessen können.

Und dennoch – die deutschen Vertriebenen und Verschleppten und ihre Nachkommen werden kaum zur Kenntnis genommen. Ihnen wird den Opferstatus abgelehnt, denn irgendwie sollen sie als Täter, nicht als Opfer behandelt werden. Dies, meine Damen und Herren, ist eine menschenverachtende Absurdität.

Warum nun bleiben die Deutschen Vertriebenen und Verschleppten immer noch entrechtet? Im Völkerrecht haben sie haben das allgemeine Rückkehrrecht. Aber sie haben es nicht ausüben können. Sie haben keine Restitution des beschlagnahmtes Privateigentums erhalten. Sie haben keine Entschädigung für die Ermordung ihrer Angehörigen. Sie erfahren nicht einmal menschliches Mitgefühl.

Schlimmer noch, die deutschen Vertriebenen werden heute noch diffamiert. Denn die Vertreiberstaaten versuchen nach wie vor, die Vertreibung zu rechtfertigen, und dabei führen sie die alten anti-deutschen Schablonen ins Feld. Wir wissen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung in Polen und Tschechien meint, dass die Vertreibung der Deutschen rechtens war. Z.B. nach der jüngst veröffentlichten Umfragen in der Zeitung Prager Post vom 16 Juni 2005 meinen 64 Prozent der Tschechen, dass die Benes Dekrete gut waren und auch weiterhin Gültigkeit beibehalten sollen – dies Ergebnis ist noch höher als im Jahr 1994, als sich 57 Prozent der Tschechen für die Beibehaltung der Benes Dekrete ausdruckten.

Diese Situation stellt ein gehöriges Menschenrechtsproblem dar.

Hier geht es um die unmenschliche und unchristliche These der Kollektivschuld. Die Deutschen werden zu Täter erklärt, Täter, die nicht gleichzeitig Opfer sein können.

Als amerikanischer Beobachter der deutschen Szene muss ich leider feststellen, dass in dieser Frage sich viele Deutsche – Gott sei Dank nicht alle -- in den Medien, in der Historikerzunft und in der Politik unaufrichtig verhalten.. Ich erinnere mich, dass in den 70er und 80er die Diskussion über die Vertreibung meistens vermieden wurde. In den 90er Jahren wurde endlich mehr darüber gesprochen, allerdings ohne die notwendige historische Perspektive. Zeit kurzem – vor allem nachdem Günther Grass entdeckte, dass die Ertrunkenen der „Wilhlem Gustloff“ auch Opfer gewesen sein könnten, ist die Thematik gesellschaftsfähig geworden – in der Zeit, im Spiegel, in der Süddeutschen Zeitung, in der ARD und im ZDF. Wie wird die Vertreibung heute bewertet?

In der Bundesrepublik des Jahres 2005 wird von Politikern und Journalisten die Vertreibung eigentlich hingenommen, als wäre dieses Megaverbrechen eine logische Konsequenz des Krieges. Deutsche Politiker und Journalisten beteiligen sich in einem monströsen Chor der Verharmloser oder Verleugner, die die Vertreibung relativieren, bagatellisieren und schließlich akzeptieren.

Es wird oft auf die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz hingewiesen, als ob die Vertreibung der Deutschen von den Alliierten angeordnet worden wäre. Man hört diese These so oft, dass viele anfangen, sie zu glauben.

Dabei vergisst man, dass die Idee der Vertreibung der Deutschen nachweislich mit Edvard Benes ihr Ursprung fand, und dass die Lubliner Regierung Polens die Idee begeistert aufnahm. Beide hatten ihre ureigenen Ambitionen und auch panslawistische Interessen. Es war Landraub in großem Stil, die keine historische, moralische oder juristische Berechtigung hatte.

Die Vertreibung der Deutschen war eine reine und rücksichtlose Ausübung der Macht durch die Vertreiberstaaten, und eine Realisierung längst vor 1939 und auch vor 1933 bestehender chauvinistischer Expansionsphantasien. Der Krieg hat die Verwirklichung dieser mörderischen Phantasien nicht verursacht, sondern nur ermöglichst. Dies ist ein essentieller – schon logischer – Unterschied. Die Vertreibung stellte keinesfalls die Durchführung eines alliierten Beschlusses in Potsdam dar, sondern begann schon viele Monate vor der Konferenz.

Als die Potsdamer Konferenz im Schloß Cäcilienhof eröffnete, waren bereits Millionen Deutscher aus Ostpreußen, Danzig, Pommern, Ostbrandenburg, Schlesien, Sudetenland, Ungarn, Jugoslawien usw. vertrieben worden. Durch Mord und Vergewaltigung terrorisiert, flüchteten Millionen Zivilisten nach Westen, um der Roten Armee zu entkommen. Sehr viele, die in der Heimat verblieben waren, sind umgekommen.

Der Vater des Marshallplanes, Botschafter George Kennan, den ich persönlich kannte und vor wenigen Monaten in Princeton verstorben ist, schrieb in seinen Memoiren:

„Die Katastrophe, die über dies Gebiet mit dem Einzug der sowjetischen Truppen hereinbrach, hat in der modernen europäischen Geschichte keine Parallele. Es gab weite Landstriche, in denen... nach dem ersten Durchzug der Sowjets von der einheimischen Bevölkerung kaum noch ein Mensch – Mann, Frau oder Kind -- am Leben war, und es ist einfach nicht glaubhaft, dass sie allesamt in den Westen entkommen wären.“

Viele Ostdeutsche, die nicht rechtzeitig fliehen konnten, wurden zu Zwangsarbeit in der Heimat rekrutiert, in Internierungslager gesteckt, schließlich auch durch die jugoslawischen, tschechoslowakischen und polnischen Milizen terrorisiert, oder nach Russland verschleppt..

Nach der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 versuchten Tausende Flüchtlinge in die Heimat zurückzukehren. Einige haben die Oder und Neiße nach Osten überqueren können, und sind jedenfalls für einige Monate in die Heimat gelangt. Sogar Churchill hat in Potsdam gesagt, dass diese Menschen das Recht hatten, in ihre Heimat zurückzukehren.

Meistens wurden sie aber daran gehindert – oder schlimmer, sie wurden ermordet, wie die 267 Karpathendeutschen, die von tschechoslowakischen Soldaten am 18. Juni 1945 beim Massaker an der Schwedenschanze in Prerau in Mittelmähren liquidiert wurden.

Sechs Wochen vor Beginn der Potsdamer Konferenz wurden 27,000 Deutsche aus der mährischen Hauptstadt Brünn auf einen Todesmarsch zur österreichische Grenze verjagt – und zwar am 30. Mai 1945. Wie von berichten zu lesen ist, wurden etliche unterwegs getötet und viele kamen im Grenzgebiet um. Die Zahl der Todesopfer wird heute mit etwa 5200 beziffert.

So liefen die Vertreibungen, lange vor der Potsdamer Konferenz – auf Trecks oder auf Zügen, wo die Vertriebenen auch, noch beraubt und vergewaltigt wurden. Sie kamen erschöpft, krank, verhungert in ausgebombte Städten wie Berlin, Leipzig, Dresden, Lübeck oder Hamburg, wo kaum Unterkunft für die Einheimische gab – geschweige denn für die Vertriebene. So starben sie im Westen an den Folgen von Flucht und Vertreibung.

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass auch diese Menschen sehr wohl als Vertreibungsopfer bzw. Vertreibungstote gezählt werden müssen. Ich beobachte eine merkwürdige Tendenz, vor allem in der deutschen Medien, die Zahl der Opfer der Vertreibung unbedingt nach unten zu drucken. Ich halte diese Zeitgeist-Erscheinung nicht nur für unseriös und unwissenschaftlich – ich halte sie für menschenverachtend.

Ich habe die neuesten statistischen Untersuchungen gelesen und darüber nachgedacht. Ich halte die Feststellungen des Kirchlichen Suchdienstes in der 3-bändigen Gesamterhebung, die Arbeiten der Heimatortskarteien, und vor allem die des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden für zuverlässiger. Darum – leider – müssen wir mit einem Verlust von mehr als zwei Millionen Menschen rechnen – Opfer der völkerrechtswidrigen Vertreibungs- und Verschleppungspolitik der Siegermächte.

Nun zurück zur Potsdamer Konferenz. Wir erinnern uns daran, dass am 31. Juli 1945, während der Konferenz noch tagte, sich das Massaker von Aussig – heute Usti nad Labem – ereignete, wo einige Hundert Sudetendeutsche ermordet wurden. Britische und amerikanische Berichte über dieses Massaker existieren auch .

Und gerade darum -- und im Hinblick auf diese von den Sowjets, Polen und Tschechen verursachten Notsituation, müßten die Anglo-Amerikaner in Potsdam handeln. Es ist wahr, daß die Anglo-Amerikaner schon während des Krieges dem Prinzip des sog. „Bevölkerungstransfers“ akzeptiert hatten, aber sie hatten kein eigenes Interesse daran, wollten keine Vertreibungen, sondern bezweckten eine begrenzte und bedingte Aussiedlung, die durch eine Population Transfers Commission beaufsichtigt werden sollte.

Ich habe den Verfasser des Artikels XIII des Potsdamer Protokolls, Sir Geoffrey Harrison, in London persönlich interviewt, und viel Korrespondenz mit ihm unterhalten. Ich berufe mich nun nicht auf seine Erinnerungen sondern auf ein Schlüsseldokument aus jener Zeit – nämlich auf den Bericht vom 1. August 1945, noch vor Verkündung des Potsdamer Protokolls, den Harrison für das Britische Foreign Office verfasste, wo das Entstehen des Artikels erklärt wird:

„Das Ausschussmitglied Sobolew vertrat die Ansicht, dass der polnische und der tschechoslowakische Wunsch, ihre deutschen Bevölkerungen auszuweisen, einer historischen Mission entspreche, welche die sowjetische Regierung keineswegs zu verhindern suche.... Cannon (das amerikanische Ausschussmitglied) und ich wandten uns nachdrücklich gegen diesen Standpunkt. Wir erklärten, dass wir für den Gedanken an Massenausweisungen ohnehin nichts übrig hätten. Da wir sie aber nicht verhindern könnten, wollten wir dafür sorgen, dass sie in einer möglichst geordneten und humanen Weise durchgeführt wurde, aber auch auf eine Art, die den Besatzungsmächten in Deutschland keine untragbare Belastung auferlegt.“

In diesem Sinne verstehen wir den Wortlaut des Artikels XIII des Potsdamer Protokolls. Zunächst galt es, ein generelles Vertreibungsmoratorium zu erklären, denn die Anglo-Amerikaner wollten keine Vertreibungen mehr im Sommer oder Herbst 1945. Dann sollte in Ruhe überlegt werden, wann und wie viele Deutsche ausgesiedelt werden sollten oder gar konnten..

Dies erklärte auch der amerikanische Außenminister James Byrnes den amerikanischen Botschaften in Prag und Warschau, ich zitiere:

„Wir sahen ein, dass gewisse Aussiedlungen unvermeidlich waren, aber wir beabsichtigten in Potsdam nicht, zu Aussiedlungen anzuregen oder in Fällen, wo andere Regelungen praktikabel waren, Verpflichtungen einzugehen.“

Leider hielten sich weder die polnischen noch die tschechoslowakischen Regierungen an Geist oder Buchstabe dieses Artikels – im Gegenteil, man versuchte, die Vertreibungen so schnell wie möglich durchzuführen, um vollendete Tatsachen zu schaffen, und auf diese Weise die deutschen Ostgebiete von Deutschen ethnisch gesäubert rechtswidrig annektieren zu können.

London und Washington mussten Protestnoten an Warschau und Prag senden. Allerdings ohne Erfolg.

General Eisenhower berichtete nach Washington in einem Telegramm vom 18. Oktober 1945:

„In Schlesien verursachen die polnische Verwaltung und ihre Methoden eine große Flucht der deutschen Bevölkerung nach dem Westen ... Viele, die nicht weg können, werden in Lagern interniert, wo unzureichende Rationen und schlechte Hygiene herrschen. Tod und Krankheit in diesen Lagern sind extrem hoch .. Die von den Polen angewandten Methoden entsprechen ganz gewiss nicht der Potsdamer Vereinbarung... Die Todesrate in Breslau hat sich verzehnfacht, und es wird von einer Säuglingssterblichkeit von 75 Prozent berichtet. Typhus, Fleckfieber, Ruhr und Diphtherie verbreiten sich.“

Am 25. Oktober berichtete Eisenhowers Berater Robert Murphy nach Washington:

„Mitarbeiter, die Flüchtlingszüge aus dem Osten ankommen sahen, stellen fest, dass sich die Leute meistens in bedauernswertem Zustand befinden. Einige ... berichteten, dass sie ausgeplündert und um die wenigen Habseligkeiten gebracht wurden, die sie überhaupt mitnehmen durften. Die meisten Menschen, die in Berlin ankamen, hatten nur wenig Handgepäck. Wenn sich auch aus so begrenzten Beobachtungen kein endgültiges Urteil bilden lässt, hat die Mission andererseits Beweise von unterschiedlichster Herkunft, aus denen hervorgeht, dass schlechte Behandlung und Beraubung weit verbreitet sind.“

Der britische Philosoph Bertrand Russell schrieb:

„In Osteuropa werden jetzt von unseren Verbündeten Massendeportationen in einem unerhörten Ausmaß durchgeführt, und man hat ganz offensichtlich die Absicht, viele Millionen Deutsche auszulöschen, nicht durch Gas, sondern dadurch, dass man ihnen ihr Zuhaus und ihre Nahrung nimmt und sie einem langen schmerzhaften Hungertod ausliefert. Das gilt nicht als Kriegsakt, sondern als Teil eines bewussten „Friedenspolitik.“

In diesem Sinne berichtete Murphy nach Washington:

„Unser Wissen, dass sie Opfer harter politischer Beschlüsse sind, die mit äusserster Rücksichtslosigkeit und Missachtung der Menschlichkeit durchgeführt werden, mildert die Wirkung nicht. Die Erinnerung an andere Massendeportationen stellt sich ein, von denen die Welt entsetzt war und die den Nazis den Hass eintrugen, den sie verdienten. Die Massendeportationen, die von den Nazis inszeniert wurden, haben zu unserer moralischen Empörung beigetragen, in der wir den Krieg wagten und die unserer Sache verlieh. Nun ist die Sache umgekehrt. Wir finden uns in der scheußlichen Lage, Partner in diesem Unternehmen zu sein, und als Partner unweigerlich die Verantwortung mitzutragen.... In Potsdam kamen die drei Regierungen überein, dass die Umsiedlungen in geregelter und humaner Weise durchgeführt und dass Polen und die Tschechoslowakei aufgefordert werden sollten ... die Ausweisungen von Deutschen einzustellen. ... Wenn die Vereinigten Staaten auch vielleicht keine Mittel haben, einen grausamen, unmenschlichen und immer noch fortgesetzten Prozess aufzuhalten, so scheint es doch, dass unsere Regierung unsere in Potsdam klar dargelegte Einstellung unmißverständlich wiederholen könnte und müsste. Es wäre sehr bedauerlich, wenn es einmal heißen sollte, daß wir an Methoden beteiligt gewesen seien, die wir bei anderen Gelegenheiten oft verdammt haben.“

Dies erinnert uns an die Worte Robert Jacksons, der amerikanische Hauptankläger in Nürnberg, der in seiner Eröffnungsrede vor dem Internationalen Militärtribunal am 21. November 1945 sagte:

„Wir dürften niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.“

Die Nürnberger Angeklagten wurden wegen Vertreibung und Verschleppung verurteilt. Man kann vielleicht nachempfinden, dass unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, nur wenige Menschen Mitleid mit den Deutschen empfanden. Man kann vielleicht verstehen, dass in den Jahrzehnten des kalten Krieges, als es in Polen und der Tschechoslowakei zur Systemstabilisierung der verhaßten kommunistischen Regimes notwendig war, das Feindbild Deutschland aufrechtzuerhalten, die Vertreibung systematisch geleugnet wurde.

Als ich mein erstes Buch über die Vertreibung im Jahre 1977 schrieb, hörte ich Kritik von polnischer und tschechoslowakischer Seite, weil ich das Reizwort Vertreibung verwendete, und nicht die Euphemismen Umsiedlung, Aussiedlung oder Transfer.

Inzwischen ist das Sowjetimperium zusammengebrochen. Aber die Propagandalügen und die Täter/Opfer Schablonen sind geblieben.. Geblieben auch ist die Stalin-Grenze – jene unselige Oder-Neiße Linie, die Stalin in Potsdam aufdrängte. Mittlerweile hat Deutschland diese Grenze anerkannt und Nachbarschaftsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei geschlossen. Polen, Tschechien und die Slowakei sind von Deutschland in die Europäischen Union willkommen geheißen geworden.

Ist das nicht gewissermaßen surrealistisch?

Wie ist es dann noch möglich oder vertretbar, dass Polen und Tschechen die Vertreibung der Deutschen immer noch rechtfertigen wollen? Wir wissen, dass die sog. ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien von der gesamten Weltgemeinschaft als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit angesehen werden. Slobodan Milosevic steht vor dem Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag – eben wegen seiner Vertreibungspolitik. Er wird sogar des Völkermordes angeklagt. Aber war die Vertreibung der Deutschen nicht um vieles schlimmer als die sog. ethnischen Säuberungen in Jugoslawien?

Ich werde Ihnen den text der Völkermordkonvention vom 9. Dezember 1948 nicht vorlesen. Aber ich kann feststellen, dass die Vertreibung der Deutschen sehr wohl die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllt, denn die Vertreiberstaaten haben eine rassistische Politik durchgeführt, in dem sie die Zerstörung der deutschen Volksgruppe bezweckten. Die Deutschen mussten eliminiert werden – durch Vertreibung, durch Verschleppung zur Zwangsarbeit, durch Internierung, Krankheit und Hunger. Und diejenigen Deutschen, die der Vertreibung irgendwie entkommen sind, so z.B. in Oberschlesien, da sie für die Kohleabbau notwendig waren, sie müssten assimiliert, bzw. zwangskolonisiert werden. Ihre Identität, ihre Kultur, ihre Seele sollten sie aufgeben – der Preis des Überlebens. Dies, meine Damen und Herren, ist gewiss eine Form des Völkermords, wie auch die großen Völkerrechtler Dieter Blumenwitz und Felix Ermacora ausreichend belegt haben.

Vertreibung und Verschleppung wurden auch im Artikel 49 der 4. Genfer Konvention von 1949 verboten, später durch die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen im Kodex der internationalen Verbrechen aufgenommen, und jüngst in Artikel 7 und 8 des Statuts vom Rom des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC). Künftige Vertreibungen sind also unbedingt zu verhindern, und Politiker, die sie betreiben, sind zu verurteilen und zu bestrafen. Dies ist die noble Zielsetzung und Hoffnung des Zentrums gegen Vertreibungen in Berlin, die von Erika Steinbach und Peter Glotz ins Leben gerufen wurde. Das Zentrum will dazu beitragen, Vertreibung als Mittel der Politik zu ächten, und das Recht auf die Heimat als fundamentales Menschenrecht zu behaupten.

Unverständlich bleibt die Haltung der polnischen und tschechischen Regierungen in dieser Frage. Die deutsche Regierung ist allerdings nicht ganz schuldlos an dieser Situation, denn, wenn ein Staat seiner Verpflichtung zum Diplomatischen Schutz der eigenen Bürger nicht nachkommt, so fühlen sich die anderen Staaten in ihrer unmenschlichen Haltung bestätigt und werden sogar gestärkt. Mir ist es unverständlich, wie Polen und Tschechien in die Europäische Union aufgenommen werden konnten, ohne mit ihrer eigenen Vergangenheit ins Klare zu kommen, ohne die Benes- und Bierut Dekrete abzuschaffen, ohne eine echte Versöhnungsbereitschaft.

Mir ist aber noch unverständlicher, warum die Bundesregierung nichts tut, um die Menschenrechte der Deutschen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen aktiv zu unterstützen. Ein Zeichen aus Berlin würde sicherlich in Prag bzw. in Warschau vernommen. Aber es kommt kein Zeichen aus Berlin, und so können die polnischen und tschechischen Regierungen weiterhin die Menschenrechte von vertriebenen Deutschen verletzen – und zwar ohne Konsequenzen. So z.B. hat der Menschenrechtausschuss in drei berühmten Fällen – Des Fours Walderode, Petzoldova und Czernin, die Tschechische Republik wegen Verletzungen der Artikel 14 und 26 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte verurteilt. Tschechien hat diese Beschlüsse bisher nicht in die Tat umgesetzt. Die Bundesregierung schweigt dazu.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was sucht ein Staat in der Europäischen Union, der die Beshlüsse des UNO-Menschenrechtsausschusses mißachtet? Aber vielleicht gibt es noch Hoffnung. Wir erinnern uns an den großen Papst Johannes Paulus II, der als Bischof Karol Wojtyla von Krakau an die gemeinsame Erklärung der polnischen und deutschen Bischöfe mitwirkte: „Wir vergeben und bitten um Vergebung“. Hoffnung auch aus der tschechischen Bischofskonferenz, die anlässlich 60-Jahre Kriegsende erklärte: „Es gilt eine Versöhnung mit unseren früheren Mitbürgern deutscher Nationalität und ihren Nachkommen anzustreben, die nach einem ungerechten Prinzip der Kollektivschuld vertrieben worden sind, wobei mit den Schuldigen auch Unschuldige gelitten haben.“

Meine Damen und Herren, liebe Schlesier. Wir müssen alle gegen dieses Prinzip der Kollektivschuld kämpfen. Wir müssen alle für den Respekt vor den Opfern - gleich, welcher Nationalität oder Glaubensrichtung - wirken, vor allem dafür, dass das Leiden von jeden, der gelitten hat, anerkannt wird.

Nun gibt es keinen Nobelpreis für das Opfersein. Es darf keinen Wettbewerb unter den Opfern geben ! Es gibt eine kollektive Sittlichkeit, die uns alle verbindet, und die verlangt, dass wir die Menschen nicht in Opfer- und Täter-Kategorien aufteilen. Es gab Opfer und Täter bei den Deutschen, wie es auch Opfer und Täter bei den Polen, den Tschechen, den Franzosen, den Briten und den Amerikanern gab. Uns verbindet nun eine gemeinsame Europäische Erbe, eine gemeinsame Abendländliche Geschichte, und die gemeinsame Verpflichtung zu den Menschenrechten.

Erlauben Sie mir, dass ich meine Rede im Sinne der deutschen Dichtung beende, Dichtung im Sinne des Heimatrechtes. „Wo gehen wir den hin?“ fragt Novalis – seine Antwort lautet „immer nach Hause“.

Und einem meiner lieblings-Gedichte, Mondnacht“, lässt uns Joseph von Eichendorff träumen:

„Die Luft ging durch die Felder,
Die Ähren wogten sacht,
Es rauschten leis die Wälder,
So sternklar war die Nacht.

Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus.“

Ich danke Ihnen

Alfred de Zayas

General-Sekretär, PEN International, Centre Suisse Romande

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