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Nachrichten DPA 21.09.2007

Die Beneš-Dekrete sind "unantastbar"

Das Parlament der Slowakei hat die umstrittenen Beneš-Dekrete mit großer Mehrheit für "unantastbar" erklärt. Die Verordnungen waren Voraussetzung für die Enteignung und Vertreibung von rund drei Millionen Sudeten- und Karpatendeutschen sowie Ungarn aus der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg.

"Nicht anzweifelbar"
In der slowakischen Hauptstadt Bratislava votierte das Parlament am Donnerstag mit 120 zu 20 Stimmen für einen leicht geänderten Entwurf der rechtsgerichteten Slowakischen Nationalpartei (SNS). Darin heißt es unter anderem, dass die auf Grundlage der Dekrete erfolgten Rechts- und Eigentumsverhältnisse "nicht anzweifelbar" seien.

Ungarn-Partei dagegen
Zudem seien die Dekrete nicht diskriminierend, da auf ihrer Grundlage keine neuen Rechtsverhältnisse mehr begründet würden. Zu den Änderungen gehört ein Zusatz, in dem die Annahme einer Kollektivschuld verurteilt wird. Gegen den Beschluss stimmte nur die Ungarn-Partei SMK.

Proteste vor fünf Jahren
Der Abstimmung war ein Appell der ungarischen Minderheit in der Slowakei vorausgegangen, die Dekrete für ungültig zu erklären und Entschädigungen einzuleiten. Ein ähnlicher Beschluss des tschechischen Parlaments für die Dekrete im April 2002 hatte heftige Proteste vor allem in Deutschland und Österreich ausgelöst.

Beneš starb 1948
Mit den insgesamt 143 Dekreten sollte nach Ansicht des damaligen tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Beneš (1884-1948) die öffentliche Ordnung in der nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererrichteten Tschechoslowakei erneut hergestellt werden.

Grundlage für Ausweisung der Sudeten

Die mehr als 140 Dekrete mit Gesetzescharakter wurden zwischen 1940 und 1945 vom damaligen CSR-Präsidenten Edvard Benes (1884 bis 1948) zur Wiederherstellung der Verfassungsordnung in der Tschechoslowakei erlassen. Die Dekrete gehören zu den umstrittensten europäischen Rechtsakten. Auf der Grundlage von fünf der Verfügungen wurden die im Land lebenden drei Millionen Deutschen sowie die in der Slowakei lebende ungarische Minderheit ihrer politischen Rechte und der wirtschaftlichen Lebensgrundlage beraubt.

Alliierte billigten Ausweisung der deutschen Minderheit
Gleichzeitig schufen sie die Voraussetzung für die Ausweisung der deutschen Minderheit aus der Tschechoslowakei, die am 2. August 1945 von den Alliierten im Potsdamer Abkommen gebilligt wurde. Damit sollte die Bevölkerungsgruppe für ihre angebliche Unterstützung der Nationalsozialisten bestraft werden.

Bestrafung der "Landesverräter"
Die Vertreibung selbst kommt nicht in den Dekreten vor. In ihnen ist stattdessen lediglich von der Bestrafung der "Landesverräter" die Rede. Jedoch wurden generell Mitglieder der deutschen Minderheit abgeschoben, darunter auch Antifaschisten und sogar deutschsprachige Juden

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