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Wien, 15. Juni 2007/GE

Zeihsel: Kambodscha als Vorbild für Tschechen

Täter können endlich für Völkermord verfolgt werden

Die Justiz in Kambodscha kann endlich nach jahrelangen Verzögerungen gegen die noch lebenden Anführer des Regimes der Roten Khmer vorgehen. Wie die APA vom 13. Juni 2007 berichtet, konnten die Richter in Kambodscha eine neue Strafprozessordnung ausarbeiten. Nunmehr ist es möglich, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (UN) Ermittlungen aufzunehmen und Haftbefehle auszustellen. Der Prozess soll offiziell spätestens Anfang nächsten Jahres beginnen. Das Tribunal, das den Völkermord der Roten Khmer untersuchen sollte, wurde letztes Jahr auf Grundlage eines Beschlusses der kambodschanischen Regierung und der UNO gegründet.

Unter Pol Pot, dem berüchtigten Anführer der Roten Khmer, wurde in Kambodscha ein kommunistisches Terrorregime errichtet. Zwischen 1975 und 1979 kamen 1, 7 Millionen Menschen ums Leben. Experten schätzen die Opferzahl auf mindestens 3 Millionen Tote.

Gerhard Zeihsel, Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ), nimmt die Entscheidung der kambodschanischen Regierung zum Anlass, um von der Tschechischen Republik die Aufhebung des so genannten Straffreistellungsgesetzes von 1946 zu verlangen. Zeihsel meint dazu: "Noch heute werden in der Tschechischen Republik die Täter von 1945 durch ein Gesetz geschützt, das bestimmt, dass alle Verbrechen, die 1945 gegen die Sudetendeutschen verübt wurden, als straffrei gelten."

Zeihsel verlangt daher, dass diese Bestimmungen endlich aufgehoben werden, damit die noch lebenden Täter, die für den Völkermord an den Sudetendeutschen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden können.

Im Auftrag der Stiftung der deutschsprachigen Heimatvertriebenen

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