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Wien, 23. März 2007/GE

Zeihsel: Schlussstrich gilt nur für Heimatvertriebene

Warum für die einen, nicht aber für die anderen?

(PAÖ) Kurt Scholz, Restitutionsbeauftragter der Stadt Wien, sprach von einer "Harmoniebedürftigkeit der Österreicher" und wandte sich damit gegen einen "Schlussstrich" in Sachen NS-Restitution. Für die Sudetendeutschen, Donauschwaben und anderen altösterreichischen, deutschen Vertriebenenopfer stellt sich die Frage, warum nur für die Heimatvertriebenen der "Schlussstrich" gelten soll?

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer lud zu einer Expertendiskussion ein, die von der Evangelischen Akademie unter dem Motto "Schlussstrich? Die Geschichte der Restitution" organisiert wurde und sich mit der Thematik der NS-Restitution beschäftigte. In diesem Zusammenhang existiert bereits die 4-bändige Reihe "Raub und Rückgabe – Österreich von 1938 bis heute". Prammer meinte in ihrer Ansprache, dass keinesfalls ein "Schlussstrich" gezogen werden dürfe und man sich in Österreich aktiv mit der Vergangenheit auseinandersetzen muss. Für Scholz bedeutet nämlich Restitution die "Herstellung des Normalzustandes", wobei er kritisierte, dass die NS-Restitution 60 Jahre zu spät kommt. Auch Clemens Jabloner, ehemaliger Vorsitzender der NS-Restitutionskommission meinte, solange nach einem solchen "Schlussstrich" gerufen werde, sei ein solcher noch nicht gezogen.

Die Grüne Abgeordnete, Terezija Stoisits, ging sogar noch einen Schritt weiter und hält jede "Schlussstrich"-Aussage für eine Provokation. Nach Stoisits muss die Aufarbeitung der Geschichte weiter vorangetrieben werden.

Gegen einen "Schlussstrich" richtete sich auch die Wortmeldung von Gerhard Baumgartner, der auf die Situation der Volksgruppe der Roma und Sinti, für welche die Herstellung von Gerechtigkeit eben erst begonnen habe. Baumgartner kritisierte, dass für diese Opfergruppe noch keine ausreichende Restitution durch die Republik Österreich geleistet wurde.

Gerhard Zeihsel, 1. Bundesvorsitzender-Stellvertreter des "Verbandes Volksdeutscher Landsmannschaften Österreichs" (VLÖ), zeigt sich angesichts dieser Wortmeldungen verwundert, weil man von den Heimatvertriebenen sehr wohl einen "Schlussstrich" verlangt. "Hier wird wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen" meinte Zeihsel, der sich wünschen würde, dass "seitens der österreichischen Regierung Schlussstrich-Aussagen, die sich gegen die Forderungen der altösterreichischen Heimatvertriebenen richten, ebenso als Provokation verurteilt werden." Zeihsel erinnert an das Gutachten "Sudetendeutsche Fragen/Rechtsgutachten" des österreichischen Völkerrechtsexperten Felix Ermacora, für den die Vertreibung der Sudetendeutschen den "Tatbestand eines Völkermords" erfüllt, der "nicht verjährt". Zum selben Ergebnis kam auch der deutsche Völkerrechtsexperte, Dieter Blumenwitz, der die Vertreibung und Zwangsinternierung der Donauschwaben aus dem jugoslawischen Raum am Ende des Zweiten Weltkriegs als "Völkermord" beschreibt.

"Für die Vertriebenen kann daher jede Forderung nach einem Schlussstrich auch nur als eine Provokation empfunden werden", erklärt Zeihsel.

Mehr Informationen finden Sie unter www.vloe.at

Im Auftrag der Stiftung der deutschsprachigen Heimatvertriebenen

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