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13. September 2007, Sudetenpost

DWA Mitglied übt harte Kritik an regierenden Politikern in Österreich wie in Deutschland

Bekannter Völkerrechtler Altred M. de Zayas im “Sudetenpost”- lnterview

Sudetenpost: Herr Professor de Zayas, viele Vertriebene sind der Ansicht, daB man im Kampf für Recht und Gerechtigkeit ohnehin nicht mehr viel ausrichten könne. Ist der Pessimismus berechtigt?

Altred M. de Zayas: Gutta cavat lapidem (Ovidius). Steter Tropfen höhlt den Stein. Die deutschen Vertriebenen dürfen nicht aufgeben. Sie sollen weiterhin auf ihre Rechte bestehen, auch wenn die deutschen und österreichischen Politiker versagen. Es geht um die Menschenwürde und um das allgemeine Prinzip der Gleichheit aller Menschen und der Gleichheit der Opfer. Deutsche Opfer dürfen nicht als Opfer zweiter Klasse behandelt werden. Die Armenier sind lange Zeit ignoriert worden. Sie haben neunzig Jahre um ihre Anerkennung als Opfer gekämpft -und heute wird der Völkermord an den Armeniern anerkannt und die Armenier haben ihre Geschichte, ihre Identität, ihre Ehre zurückerkämpft. Die überlebenden Griechen aus Pontos und Smyrna, die Überlebenden Assyrer und ihre Nachfolger kämpfen noch gegen das Schweigen ihres Leidens, denn sie waren genauso von den Osmanen ausgerottet als die Armenier. Die deutschen Vertriebenen warten noch auf Anerkennung ihres Status als Opfer. Sie sollen ähnlich wie die Armenier verfahren und auf der Basis der Menschenrechte das verlangen, was ihr Recht ist. Es gibt keinen schlimmeren Pessimismus als Verzicht.

Informationsdefizit ein fundamentales Problem

Sudetenpost: Eine Gruppe von Sudetendeutschen hat sich an den UNO-MenschenrechtsausschuB gewandt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschrechte ihre Beschwerde abgewiesen hatte. Wie stehen deren Chancen ?

Altred M. de Zayas: Im Prinzip könnten sie gewinnen. Technisch gesehen, müssen die innerstaatlichen Rechtswege erschöpft sein. Darüber hinaus, muß eine “fortdauernde Verletzung” des Paktes über bürgerliche und politische Rechte nach dem Inkrafttreten des Paktes für die Tschechische Republik argumentiert und belegt werden - so die Weigerung der Rehabilitierung bzw. der Restitution nach 1991. Die Vertreibung an sich liegt außerhalb der Kompetenz des Menschenrechtsausschusses ratione temporis bzw. weil die Ereignisse 1945 bis 1948 stattfanden, lange bevor der Ausschuß überhaupt existierte. Aber da ist ein anderes, fundamentaleres Problem, und zwar das enorme Informationsdefizit über die Vertreibung der Deutschen. Ich arbeitete zweiundzwanzig Jahre für den Ausschuß und kann feststellen, daß unter den achtzehn Experten keiner richtig Bescheid über die Vertreibung weiß. Darüber hinaus gibt es kaum Sympathie für deutsche Opfer, ganz im allgemeinen, denn die Deutschen sind überall in der Welt gründlich diffamiert worden. Trotzdem können deutsche Fälle vor dem Ausschuß gewinnen. - Siehe zum Beispiel die Entscheidungen in den Fällen Des Fours Walderode v. Tschechien (2001), Petzold v. Tschechien (2002), Czernin v. Tschechien (2005). Leider hat die Tschechische Republik diese Entscheidungen des Ausschusses bisher nicht umgesetzt, was der Ausschuß im Juli 2007 monierte, als der zweite Bericht der Tschechischen Republik in Genf untersucht wurde. In den SchluBbemerkungen des Ausschusses heißt es: “Der Ausschuß verlangt, daß der Staat die Urteile des Ausschusses in die Tat umsetzt, einschließlich jene bezüglich Gesetz 87/91 von 1991, so daß Eigentum zurückgegeben oder für Entschädigung an die Opfer gesorgt wird.” (UN Dok. CCPR/C/CZE/CO/2)

Sudetenpost: Was brächte ein Erfolg vor dem UNO-Menschenrechtsausschuß konkret ? Wie wäre die weitere Vorgangsweise ?

Alfred M. de Zayas: Man muß gegen das Informationsdefizit etwas unternehmen. Vielleicht sollten die Sudetendeutschen direkt an die achtzehn Mitglieder des Ausschusses schreiben. Sie könnten ebenfalls an die Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour (aus Kanada), schreiben: Office of the UN High Commissioner for Human Rights, Palais Wilson, CH-1211 Genf 10.
Frau Arbour ist eine mutige Frau und hat verschiedene Initiativen ergriffen, etwa durch “Amicus Curiae” Gutachten an verschiedenen Instanzen, sogar an den amerikanischen Obersten Gerichtshof im Fall Guantanamo. Ich möchte auf den früheren UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Dr. Jose Ayala Lasso (aus Ecuador), erinnern, der 1995 die deutschen Vertriebenen als Opfer anerkannte und ein Grußwort an die Vertriebenen in der Paulskirche schickte, in dem er das Recht auf die Heimat anerkannte. 2005 sprach Ayala Lasso persönlich vor 6000 Vertriebenen bei der Veranstaltung “60 Jahre Vertreibung” in Berlin. Dort hat er sich u. a. für ein Zentrum gegen Vertreibungen in Berlin ausgesprochen. Diese Sachen müssen immer wieder in Erinnerung gebracht werden. Die internationalen Normen unterstützen die Ansprüche der Vertriebenen. Aber das Völkerrecht ist keine Mathematik, und die Normen sind leider nicht mit ihrer Umsetzung identisch. Oft genug wird das Völkerrecht mißachtet und Verbrechen bleiben unbestraft. Man muß aber beharren.

Wien und Berlin müssen protestieren

Sudetenpost: Gibt es andere juristische Wege, um den Vertriebenen doch noch zu ihrem Recht zu verhelfen? Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?

Alfred M. de Zayas: Der UNO-Ausschuß gegen Rassendiskriminierung (CERD) hat auch eine Beschwerdeprozedur, die beschritten werden könnte. Auch die Prozedur des Menschenrechtsrates (Nachfolger der Menschenrechtskommission - nicht mit dem Menschenrechtsausschuß zu verwechseln) gemäß Resolution 1503 könnte von Nutzen sein.

Die Prozeduren könnten, so wie im Fall Des Fours Walderode, zu einem positiven Ergebnis führen. Und da die Tschechische Republik zur Wertegemeinschaft Europas gehören will, müsste sie die Entscheidungen der UNO-Instanzen respektieren. Wenn sie diese Entscheidungen missachten, ist es die Aufgabe der Europäischen Union und der Regierungen Österreichs und Deutschlands, zu protestieren. Leider tun sie überhaupt nicht, um Tschechien dazu zu bewegen, die Entscheidungen internationaler Instanzen zu respektieren. Dadurch machen sich die deutschen und österreichischen Regierungen gewissermaßen zu Komplizen bei der Missachtung des Völkerrechts. Duldung von Menschenrechtsverletzungen bedeutet auch eine Menschenrechtsverletzung an sich.
Politiker haben gründlich versagt.

Sudetenpost: Vor der EU-Erweiterung sagte man den Sudetendeutschen, sie sollten diese positiv sehen, weil die EU-Mitgliedschaft Tschechiens bzw. der Slowakei der Vertriebenenpolitik neue Möglichkeiten eröffnen würde. Bislang merkt man allerdings nicht, daß der EU-Beitritt diese Staaten zu irgendwelchen Zugeständnissen gebracht hätte. Liegt es daran, daß sich die Politik zuwenig der Vertriebenenproblematik widmet, oder gibt es tatsächlich keine völkerrechtliche Handhabe etwa gegen den Fortbestand der Benes-Dekrete ?

Alfred M. de Zayas: Die Benes-Dekrete waren und sind rassistisch und totalitär. Deshalb sind sie mit den Kopenhagener Prinzipien und mit dem EU-Vertrag unvereinbar. Aber die deutschen und österreichischen Regierungen haben in ihrer Pflicht zum Rechtsschutz der Opfer versagt. Wenn man die Presseerklärungen der letzten zehn Jahre liest, wissen wir, wie die Politiker gelogen haben – und sie lügen heute weiter. Es gibt keinen Wenzel Jaksch, Herbert Hupka, Hans Edgar Jahn, Herbert Czaja, Erich Mende mehr. Die heutigen Politiker haben in Punkto Vertreibung gründlich versagt.

Sudetenpost: Was sollten die Vertriebenen von der Politik erwarten können ?

Alfred M. de Zayas: Wenn Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschheit verübt worden sind, hat der verantwortliche Staat die Verpflichtung, diese Verbrechen zu ahnden und den Opfern Wiedergutmachung zu leisten. Nach denselben Maßstäben, die in Nürnberg gegen die Nazis angewandt wurden, stellen die Vertreibungen und Verschleppungen der Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Teilaspekte der Vertreibung erfüllen die Bedingungen der Artikels II der Völkermordkonvention von 1948 und können daher als Völkermord bezeichnet werden. Bekanntlich verjähren Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht, und der Staat der Nationalität der Opfer – sei es Deutschland oder Österreich – hat eine fortdauernde völkerrechtliche Verpflichtung zum diplomatischen Schutz. Es ist ein Skandal, dass dieser selbstverständliche Anspruch der Vertriebenen auf diplomatischen Schutz weder von Berlin noch von Wien respektiert wird.

München hat Sammelklage abgeblasen

Sudetenpost: Die Sudetendeutsche Landsmannschaft hält sich – gelinde gesagt – sehr zurück, wenn es um die Unterstützung von Rechtsstreitigkeiten (etwa Restitutionsforderungen) geht. Würde es die Chancen von Klägern erhöhen, wenn sich die Landsmannschaften offensiver hinter deren Forderungen stellen ?

Alfred M. de Zayas: Gewiß. Aber die Landsmannschaften haben viele Gelegenheiten verpasst. Vor zehn Jahren hab ich an einer Sammelklage für die Sudetendeutschen mitgewirkt, und eine große Kanzlei in Amerika hatte den Fall angenommen. Als amerikanischer Jurist bin ich der Auffassung, dass die Sammelklage Erfolg gehabt hätte. Aber sie wurde von der Landsmannschaft in München abgeblasen. Auf der Basis der Menschenrechte sollen die Landsmannschaften immer wieder zum Ausdruck bringen. Dabei müssen die Landsmannschaften auf dem Prinzip der Gleichheit der Opfer bestehen. Wenn es Wiedergutmachungen für die Polen, Tschechen, Juden, Armenier gibt – muß es ebenfalls Wiedergutmachung für die Deutschen geben. Ansonsten haben wir es mit völkerrechtlicher Diskriminierung zu tun.

Sudetenpost: Darf ich sie zum Abschluß um zwei Prognosen bitten: Werden die Benes-Dekrete in zehn Jahren noch Gültigkeit haben ? Und wird die Tschechische Republik Entschädigungen leisten bzw. Eigentum restituieren müssen ?

Alfred M. de Zayas: Wenn es in Deutschland und Österreich so weitergeht, werden nicht nur die Benes-Dekrete weiterhin bestehen, sondern Benes wird posthum mit dem Europäischen Karlspreis ausgezeichnet, und Straßen werden in Wien und Berlin nach ihm benannt. Die Tschechische Republik wird keinen Euro bezahlen, wenn dies von Berlin und Wien nicht verlangt wird. Hier haben die deutschen und österreichischen Politiker versagt, denn die Zeit um 1990 hätte sicherlich eine Möglichkeit gegeben, als die Tschechoslowakei Wirtschaftshilfe und Freundschaft im Westen suchte. Die Möglichkeit hat sich wieder 2002 und 2004 ergeben, als über den Eintritt Tschechiens, Polen, und der Slowakei in die EU verhandelt wurde. Hier hätte man ohne weiteres bestimmte bedingungen stellen können – zumindest die Abschaffung der Benes- und Bierut-Dekrete. Auch die deutschen und österreichischen Eliten versagen – die Universitäten, die Medien. Sie Sie haben alle an der Täter/Opfer Schablone gewirkt. Sie haben das menschenverachtende Prinzip der Kollektivschuld explizit oder implizit praktiziert. Und dabei haben die deutschen und österreichischen Politiker die Vertriebenen in Stich gelassen. Sie haben keinen reinen Wein eingeschenkt. Jedoch haben die deutschen Vertriebenen ein Recht auf Gerechtigkeit – und ein Recht auf Wahrheit. Sie müssen darauf beharren, denn Gutta cavat lapidem…

Quelle: Sudetenpost
Alfred de Zayas
www.alfreddezayas.com

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