Restitution
In Kroatien wird derzeit ein neues Restitutionsgesetz vorbereitet, das allen ehemaligen Staatsbürgern auf dem Gebiet Kroatiens die Möglichkeit für eine Restitution einräumt. Bisher galt die Regelung, dass es dazu ein bilaterales Abkommen zwischen Kroatien und dem Staat der Antragsteller geben muss. Das ist künftig nicht mehr notwendig.
In Serbien soll nach Auskunft des österreichischen Außenministeriums ein Restitutionsgesetz kommen. Derzeit gibt es noch das Vermögensanmeldegesetz, das allen Enteignungsopfern seit dem Zweiten Weltkrieg die Möglichkeit gibt, sein konfisziertes Vermögen anzumelden. Alle wichtigen Daten dazu gibt es auf folgender Seite:
www.vloe.at
Es ist wichtig, dass möglichst viele Schwaben ihr enteignetes Vermögen anmelden!!
